ISEK Phase II Verlängerung der Richtlinie für Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen für Gestaltung von Fassaden und Hofflächen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 29.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 29.11.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Richtlinie des Marktes über die Vergabe von Zuwendungen für die Gestaltung privater Fassaden- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Projektes Ortskernentwicklung (Fassadenprogramm) wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates am 15.09.2016 beschlossen und wurde gemäß §1 mit einem Förderzeitraum, der am 31.12.2018 endet, versehen. Der Förderzeitraum des §1 ist zu verlängern. Dies gilt ungeachtet der Beratungen zur Erweiterung des Sanierungsgebiets bzw. den möglichen Einbezug einer Leerstandsförderung. Dies ist in extra Beratungen im Rahmen der beschlossenen Umsetzungsbegleitung durch die Städteplaner Leuninger & Michler zu beraten und zu entwerfen. Zurzeit liegt noch kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn für die Umsetzungsbegleitung seitens der Regierung der Oberpfalz vor. Es wird deshalb vorgeschlagen, den räumlichen Geltungsbereich und den Förderzeitraum gemäß §1 der Förderrichtlinien bis 31.12.2019 zu verlängern.

Beschluss

Die Richtlinie des Marktes Floß über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung privater Fassaden- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Projektes Ortskernentwicklung (Fassadenprogramm) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.09.2016 wird der räumliche Geltungsbereich und der Förderzeitraum gemäß §1 wie folgt geändert:

Der räumliche Geltungsbereich dieses Förderprogramms entspricht dem der Sanierungssatzung SG 1 und ist in Anlage in Form eines Lageplanes M 1: 1000 dem Förderprogramm beigefügt. Der Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.12.2018 10:41 Uhr