Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen
Neubau einer PKW-Garage mit Geräteraum auf Fl.Nr. 881/14 Gemarkung Floß
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktrat, 29.11.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet mit Bebauungsplan „Zehenthof“. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet dargestellt.
Die Antragsteller beantragen zu ihrem Bauantrag Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zehenthof“ für den Bau einer PKW-Garage mit Geräteraum. Die isolierte Befreiung von den Bebauungsvorschriften des ohnehin fast nicht mehr existenten Bebauungsplanes „Zehenthof“ hat die Kommune nach pflichtgemäßem Ermessen zu erteilen. Es erfolgt dann eine Zulassung von der Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Dem Antrag
auf isolierte Abweichung (Befreiung) vom Bebauungsplan „Zehenthof“ zur Errichtung einer PKW-Garage mit Geräteraum auf Fl.Nr. 881/14 Gemarkung Floß wird stattgegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.12.2018 10:41 Uhr