Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf die Fl.Nr. 68 Gemarkung Grafenreuth


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 25.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.04.2019 ö beschließend 14

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche der Landwirtschaft dargestellt. Der Ortsteil Höfen bzw. Grafenreuth sieht im Flächennutzungsplan als Einzelgehöfte dargestellt. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Ob eine Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegt, ist im Verfahren zu prüfen. Seitens der beteiligten Nachbarn bestehen gegen das Vorhaben keine Einwände.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.04.2019 08:10 Uhr