Höchstspannungsleitung Wolmirstedt - Isar (Vorhaben 5), Abschnitt C (Raum Hof - Raum Schwandorf) Bundesfachplanung: Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §9 NABEG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss, 28.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.02.2019 ö beschließend 11
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss 28.03.2019 ö beschließend 13

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf den übermittelten Sachverhalt und die Beratungen und Beschlusslage in den Nachbarkommunen sowie im Kreistag des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab. Der Markt will sich hier der Beschlussempfehlung im Kreistag anschließen.

Beschluss

Der Markt Floß lehnt alle bislang vorgeschlagenen Trassenführungen ab und ist der Meinung, dass ein völliger Planungsstopp nötig ist, da sich die Grundlagen des bisherigen Versorgungskonzepts grundlegend verändert haben.

Es besteht Überzeugung, dass eine zukunftsfähige Energieversorgung aus regenerativer Quelle und mit einem deutlich größeren Anteil dezentraler Erzeugung möglich ist. Entsprechend soll dem Thema Energieversorgung aus regenerativen Quellen unter Berücksichtigung von Einsparpotenzialen, Effizienz und kombiniert mit Speichertechnologien und Sektorenkopplung (Verkehr und Wärme) großes Gewicht eingeräumt werden.

Dies betrifft insbesondere den Ausbau von

- Wasserkraftanlagen
- Photovoltaikfreiflächen- und dachanlagen
- Biogasanlagen
- Windkraftanlagen

soweit dieser Ausbau im Einklang mit rechtlichen und naturschutzfachlichen Vorgaben steht und insbesondere der Schutz der betroffenen Wohnbevölkerung vor Ort vorrangig gewährleistet wird.

Sollte aber eine HGÜ-Leitung durch den Landkreis dennoch gebaut werden müssen, dann fordert der Markt Floß:

-        eine Verlegung an der Autobahn in bundeseigenem Grund und Boden
-        einen Verzicht auf Planung und Verlegung von Leerrohren
-        eine platzsparende, für Menschen und Umwelt möglichst schonende Kabeltechnologie und
-        eine angemessene, dauer hafte Entschädigungsregelung für betroffene Grundstückseigentümer, die jedoch keine Bezugsfälle hinsichtlich der Entschädigungsregelungen für sonstige kommunale Ver- und Entsorgungsleitungen auslöst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.04.2019 07:48 Uhr