Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Neubau eines Ein-Familien-Wohnhauses mit Carport auf der Fl.Nr. 936 Gemarkung Floß


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss, 22.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss 22.07.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Marktrat Wolfgang Bock kommt um 17:20 Uhr zur Sitzung.

Die Eheleute Nadine und Heiko Gralla, Oberer Berg 7, haben einen Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Ein-Familien-Wohnhauses auf der Fl.Nr. 836 Gemarkung Floß eingereicht. Festzuhalten ist, dass die Flurnummer 836 teilweise in den alten Bebauungsplan „Am hohen Baum“ fällt. Das Gebiet ist im Flächennutzungsplan als Wohngebiet allgemein ausgewiesen. Das Bauvorhaben liegt am sogenannten Buchenhain. Der Antragsteller hat bezüglich des noch bestehenden Bebauungsplanes aus dem Jahre 1962 mehrere Anträge auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt:

1.  Die festgesetzte Dacheindeckung entspricht nicht mehr dem heutigen Standard und deshalb ist eine geringere Dachneigung vorgesehen.
2. Entgegen dem Bebauungsplan E+D soll das Bauvorhaben mit einer Traufhöhe von 5,63 Meter ausgeführt werden. Das geplante Erscheinungsbild wird durch die geringe Abweichung nicht beeinträchtigt.
3. Die im Bebauungsplan festgesetzten Baufelder sollen durch großflächige Punktbauten abgeschlossen werden. Entgegen des B-Planes finden sich aber schon mehrere Bebauungen mit einer nordöstlichen Orientierung. Um die Grundzüge mit rechteckigen Gebäuden zu wahren, soll das Vorhaben nordöstlich ausgerichtet werden.
4. Die geplante Einfriedung, wie im B-Plan festgelegt, kann nicht ganz eingehalten werden. Eine freizuhaltende Straßeneinsicht ist gewährleistet.
5. Die im B-Plan festgesetzten Grenzabstände sind aufgrund der aktuellen Parzellierung nicht wie vorgesehen einzuhalten. Um sich in die bestehende Bebauung einzugliedern, sollen die Grenzabstände gemäß der Bayerischen Bauordnung eingehalten werden.

Aus erschließungstechnischer Sicht ist festzuhalten, dass im Bereich „Am Buchenhain“ keine Abwassererschließung vorhanden ist. Diese muss mit einer überlangen privaten Leitung an den nächstmöglichen Schacht im Entwässerungssystem angeschlossen werden. Dies war beim Nachbaranwesen Pötschke der Fall. Laut vorliegender Vereinbarung wollen die Bauwerber den Anschluss über den Schacht des Nachbargrundstücks Pötschke mitbenutzen. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit den Nachbarn und dem Kommunalbetrieb wäre für die Erschließung abzuschließen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.07.2019 11:07 Uhr