Flächennutzungsplan 15. Änderung zur Ausweisung eines Sondergebietes Solarpark Ellenbach, Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 21.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.11.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschusses vom 10.10.2019, lfd. Nr. 365, sowie auf die interfraktionelle Sitzung vom 14.11.2019, lfd. Nr. 639. Mit Schreiben vom 22.10.2019 (Eingang per E-Mail am gleichen Tag, Posteingang 24.10.2019) wurde von der Energiebauern GmbH, Sielenbach, Antrag auf Einleitung eines Bauleitverfahrens für einen geplanten Solarpark Ellenbach gestellt. Das Schreiben beinhaltet den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Floß zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaik sowie den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Im Anschreiben wird eine Begründung für die Photovoltaik als günstigste Energiequelle, Belange des Klimaschutzes, sowie des Arten- und Naturschutzes angeführt. Die Flächenpflege soll als Agrophotovoltaik mittels Schafbeweidung erfolgen. Die Energiebauern verpflichten sich als Vorhabensträger zur vollumfänglichen Übernahme aller Kosten im Zuge des Bauleitverfahrens. Dem Antrag wurde ein Planauszug beigefügt. Im Vorfeld fand mit der Firma Energiebauern, Herr Seniorchef Josef Bichler, sowie dem Grundstückseigentümer der betroffenen Planungsflächen am 09.10.2019 ein Gespräch statt.

Beschluss

Der Flächennutzungsplan des Marktes soll im Bereich der Fl.Nrn. 2235 Gemarkung Floß, 255 Gemarkung Kalmreuth, 706, 709 und 709/1 Gemarkung Schlattein geändert werden. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes werden folgende Ziele und Zwecke angestrebt:
Die Fl.Nrn. 2235 Gemarkung Floß, 255 Gemarkung Kalmreuth, 706, 709 und 709/1 Gemarkung Schlattein sollen als Sondergebiet zur Energiegewinnung ausgewiesen werden. Auf dieser Fläche soll eine Photovoltaikanlage zur Stromgewinnung errichtet werden. Die Errichtung von Photovoltaikanlagen als Energiequelle ist vorteilhaft für Belange des Klimaschutzes und der regenerativen Stromversorgung der Bevölkerung. Weiter werden Belange des Natur- und Artenschutzes und eine Flächenpflege sinnvoll mit den Belangen der Landwirtschaft und der Energieerzeugung zusammengeführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes mit frühzeitiger Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.12.2019 12:58 Uhr