Breitbandausbau Interkommunale Zusammenarbeit Theisseil und Floß


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 12.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 12.12.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Für das Wohngebäude Wilchenreuth 10 in der Nachbargemeinde Theisseil besteht seitens der Nachbarkommune keine Möglichkeit einer entsprechenden Breitbandversorgung. Der Sachverhalt wurde von der Firma IKT Regensburg geprüft und es bestünde die Möglichkeit, dieses Gebäude über den laufenden Breitbandantrag des Marktes Floß mit einzubeziehen. Dazu ist allerdings die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft „Kommunale Breitbandförderung Markt Floß und Gemeinde Theisseil“ notwendig. Diese Vereinbarung ermöglicht diesen zusätzlichen Breitbandausbau Wilchenreuth 10 im Gemeindegebiet Theisseil und regelt dann auch, dass die anfallenden Kosten dann zu Lasten der Nachbargemeinde Theisseil gehen und letztendlich im Innenverhältnis dann erstattet werden. Es wird deshalb vorgeschlagen, im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit eine derartige Vereinbarung abzuschließen.

Beschluss

Der Marktrat Floß beschließt, mit der Gemeinde Theisseil im Rahmen des Bayerischen Förderprogramms nach der Breitbandrichtlinie, in Kraft getreten am 09.07.2014, interkommunal zusammenzuarbeiten zum Breitbandausbau des Anwesens „Wilchenreuth 10“. Die hierzu nötigen Planungen sind miteinander abzustimmen und ein Erweiterungsangebot bei der Telekom Deutschland GmbH anzufordern.
Die anfallenden  Kosten für Planungsleistungen trägt die Gemeinde Theisseil. Die Mehrkosten für den Breitbandausbau des Anwesens „Wilchenreuth 10“ werden im Innenverhältnis zwischen den beiden Kommunen geregelt und von der Gemeinde Theisseil übernommen.
Mit der Gemeinde Theisseil wird hierfür eine schriftliche Vereinbarung (z.B. „Einfache Arbeitsgemeinschaft“ nach § 4 KommZG) geschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2019 07:59 Uhr