Kleine Dorferneuerung Kalmreuth / Schlattein Vertrag über begleitende Beratung im Rahmen der Dorferneuerung
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 23.01.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 23.01.2020 | ö | beschließend | 10 |
Sachverhalt
Für die einzelnen Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung Kalmreuth / Schlattein ist sowohl für kommunale Maßnahmen als auch für private Dorferneuerungsmaßnahmen ein Vertrag über die begleitende Beratung im Rahmen der Dorferneuerung notwendig. Im Vorfeld wurde mit den Fraktionen beraten, dass diese Beratungsaufgabe an die Greiner Architekten, vertreten durch Architekt Ulrich Greiner, Neustadt, übertragen werden soll.
Der Bürgermeister verlas in Auszügen den Vertrag mit Vertragszweck, Leistungen und sonstigen Bestimmungen. Für private Maßnahmen ist diese Beratung für eine Förderung unerlässlich. Die Beratungskosten werden vom Markt getragen und werden dann aber über das Amt für ländliche Entwicklung mit der Förderung versehen. Der Bürgermeister sprach davon, dass hier die Kommune doch einen Teil von Kosten im Rahmen der Dorferneuerung für die Bürger mit übernimmt. Der Vertrag über die begleitende Beratung im Rahmen der Dorferneuerung ist Anlage zum Sachverhalt.
Beschluss
Für die begleitende Beratung im Rahmen der Dorferneuerung im Verfahren einfache Dorferneuerung Kalmreuth / Schlattein werden die Greiner Architekten, vertreten durch Architekt Ulrich Greiner, Tirschenreuther Straße 38, Neustadt a.d. Waldnaab b
eauftragt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, hierzu den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.01.2020 10:18 Uhr