Kommunalbetrieb Floß Neufassung Neuerlass der Betrags- und Gebührensatzung für die Entwässerungeinrichtung (BGS-EWS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 23.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 23.01.2020 ö beschließend 13

Sachverhalt

Die Kommunalberatung Radlbeck, Straubing, hat die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Kommunalbetriebes Floß AöR (BGS/EWS) mit Gebührenberechnung ausgearbeitet.
Frau Juristin Bettina Radlbeck von der Kommunalberatung Radlbeck, Straubing, hat diese in der Sitzung des Verwaltungsrates KBF am 18.12.2019 vorgestellt und präsentiert. Der Verwaltungsrat des KBF hat daraufhin die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) mit Rechtskraft 01.01.2020 neu erlassen.

Erfreulich ist, dass diese Beitrags- und Gebührensatzung auch mit einer Senkung der Schmutzwassergebühr für den Kalkulationszeitraum 2020/23 einhergeht. Diese beträgt nun pro Kubikmeter 2,65 € und belief sich bis 31.12.2019 auf 3,21 €. Hierzu ist festzustellen, dass dies eine merkliche Reduzierung für die Gebührenzahler darstellt. Zugleich wurde die Niederschlagswassergebühr pro Quadratmeter befestigter Fläche ebenfalls für den Kalkulationszeitraum 2020/23 neu kalkuliert. Diese betrug bisher 0,10 € / m² im Jahr. Die neue Niederschlagswassergebühr wurde aufgrund der Kalkulation nun geringfügig auf 0,12 € / m² im Jahr festgesetzt.

Die Beitragssätze für die Erschließung im Abwasserbereich konnten ebenfalls im neuen Kalkulationszeitraum eine Senkung erfahren. So beträgt der Beitragssatz für Neuanschließer an die Entwässerungseinrichtung nun 1,74 € pro Quadratmeter der Grundfläche und für die Geschossfläche 11,51 €. Diese hatten bis dato 1,87 € und 12,36 € betragen. Die Senkung stellt somit auch eine Kostenreduzierung für neue Häuslebauer dar. Die Beitragssätze für Altanschließer (maßgeblich für Geschosserweiterungen als Beispiel) wurde in der Grundfläche auf 1,30 € pro m² und in der Geschossfläche auf 7,95 € neu festgesetzt. Auch die bedeutet eine Senkung von bisher 1,30 € und 8,68 € auf die neuen Gebührensätze.

Beschluss

Die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Kommunalbetriebs Floß mit Rechtskraft zum 01.01.2020 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2020 10:18 Uhr