Öffentlich-rechtlicher Schulvertrag nach Art. 8 Abs. 2 BaySCHFG Schulumlage Gemeinde Flossenbürg für das Jahr 2017/18


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 05.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 05.03.2020 ö beschließend 7
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.07.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Informationen der interfraktionellen Sitzung am 13.01.2020, lfd. Nr. 654. Wie angekündigt, hat die Gemeinde Flossenbürg mit Schreiben vom 19.02.2020, Eingang 20.02.2020, den öffentlich-rechtlichen Schulvertrag zum Ende des Schuljahres 2020/21 gekündigt. Im Kündigungsschreiben hält die Nachbargemeinde Flossenbürg einen massiven Anstieg der jährlichen Schulumlage fest. Im Kündigungsschreiben ist ebenfalls festgehalten, dass ein neuer Schulvertrag ausgearbeitet wird, der Grundlage der weiteren Beratung sein soll.

Der Bürgermeister berichtet in diesem Zusammenhang von seinem Gespräch mit dem Schulamt Neustadt a.d. Waldnaab am 27.02.2020, Frau SAD Elisabeth Junkawitsch. Frau Junkawitsch hielt daraufhin auch Rücksprache mit der Regierung der Oberpfalz, Frau Evi Lonthoff als Ansprechpartnerin für öffentliche Grund- und Mittelschulen. Die Nachbargemeinde Flossenbürg ist in einem „Pflichtschulverband“ mit der Mittelschule Floß verbunden und das Ziel sei, gemeinsam eine neue Lösung zu suchen, sprich auch einen möglichen neuen Vertrag auszuarbeiten, der dann ab 01.08.2021 die weitere Grundlage für die finanzielle Abrechnung der Schulbetriebskosten darstellen soll.

Beschluss

Die Kündigung des öffentlich-rechtlichen Schulvertrags nach Art. 8 Abs. 2 BaySCHFG durch die Gemeinde Flossenbürg wird zur Kenntnis genommen. Die Nachbargemeinde ist im Vollzug aufzufordern, bis zum 30.06.2020 den angekündigten Vertragsentwurf für einen möglichen neuen Schulvertrag vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2020 09:56 Uhr