Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan "Sondergebiet Photovoltaikanlage" bei Floß Flur-Nr. 402 (TF), 403 (TF), 406/1 (TF), 411 (TF) Gemarkung Schönbrunn a) Abwägung eingegangener Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Bürgerinnen / Bürger b) Satzungserlass
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 28.05.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 09.08.2018 | ö | beschließend | 8 |
Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 04.07.2019 | ö | beschließend | 12 |
Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 28.05.2020 | ö | beschließend | 2 |
Sachverhalt
Die Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan wurden nach erfolgter Abwägung und Anpassung in der Zeit vom 08.11.2019 bis 09.12.2019 erneut ausgelegt. Zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger hat die erneute Abwägung zu erfolgen. Hierzu hat Landschaftsarchitekt Matthias Rembold, Nabburg eine Aufstellung (Anlage zum Sachverhalt) gefertigt.
Beschluss 1
Die im Zuge der Auslage des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Sondergebiet Photovoltaikanlage“ auf den Flurnummern 402 (TF), 403 (TF), 406/1 (TF), 411 (TF) Gemarkung Schönbrunn vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat der Marktrat gemäß §4 Abs. 1 und 2 BauGB behandelt und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägung zu den eingegangenen Hinweisen und Anträgen ist anliegend aufgeführt und wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 2
Aufgrund §10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL.IS.3634) beschließt der Markt den vorhabenbezogenen
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaikanlage“ bei Floß als Satzung. Die Begründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan wird gebilligt. Der vorhabenbezogene Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaikanlage“ bei Floß bedarf gemäß §10 Abs. 2 BauGB keiner Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde und wird mit Bekanntmachung gültig.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.06.2020 13:19 Uhr