Bauleitplanung BPlan Bebauungsplan "Am Bockl-Radweg" mit integrierter Grünordnung Abwägung eingegangener Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Bürgerinnen / Bürger


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 28.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 23.01.2020 ö beschließend 7
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 28.05.2020 ö beschließend 4
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 17.09.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Unterlagen zum Bebauungsplan „Am Bockl-Radweg“ wurden nach erfolgter Abwägung und Anpassung in der Zeit vom 12.02.2020 bis 05.03.2020 erneut ausgelegt. Zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger hat die erneute Abwägung zu erfolgen. Hierzu hat Landschaftsarchitekt Matthias Rembold, Nabburg eine Aufstellung (Anlage zum Sachverhalt) gefertigt.

Beschluss 1

Die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „Am Bockl-Radweg“ vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Marktgemeinderat geprüft und mit einstimmigem Ergebnis gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Den in der angehängten Übersicht vorgeschlagenen Abwägungen und Beschlussempfeh lungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die in der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB  eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Marktrat des Marktes Floß in der Sitzung am 28.05.2020 beschlussfähig behandelt. In gleicher Sitzung wird der Entwurf zum Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „Am Bockl-Radweg“ in der Fassung vom 04.09.2019, unter Berücksichtigung der vom Marktrat beschlossenen Änderungen und Ergänzungen, gebilligt.

Für den Entwurf zum Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „Am Bockl-Radweg“ erfolgt in der gebilligten Fassung vom 28.05.2020 die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit zu Hinweisen und Einwendungen. Die Träger öffentlicher Belange werden von der Verwaltung auf elektronischem Weg von den Planungsunterlagen in Kenntnis gesetzt und um entsprechende Stellungnah men angehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2020 13:19 Uhr