Satzungsrecht Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen "Kommunalbetrieb Floß, Anstalt des öffentlichen Rechts des Marktes Floß" vom 13. Dezember 2004, i.d.F. der 6. Änderung vom 28. Mai 2020 Beschlussfassung über die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder im Verwaltungsrat § 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 28.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 28.05.2020 ö beschließend 13

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die konstituierende Sitzung des Marktgemeinderates am 14.05.2020, lfd. Nr. 3. Aufgrund des Beschlusses lediglich einen Stellvertreter für den Bürgermeister zu wählen, ist die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen „Kommunalbetrieb Floß – AöR“ wie folgt zu ändern:

§ 5 Abs. 1, Satz 1, erhält folgende Fassung:

Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden und sechs übrigen Mitgliedern, darunter der weitere Bürgermeister.

Beschluss

Die als Anlage beigefügte Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen „Kommunalbetrieb Floß – AöR“ in der Fassung der 6. Änderung vom 28.05.2020 wird erlassen. Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2020 13:19 Uhr