Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Errichtung einer einseitigen Großfläche (unbeleuchtet) sowohl für Werbung an der Stätte der Leistung wie auch für allgemeine Produktinformationen" auf Fl.Nr. 749/5 Gmkg. Schönbrunn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 17.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 17.09.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Netto Markt Weidener Straße“. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt. Die Nachbarn wurden nicht beteiligt.

Für das Bauvorhaben ist weder die Zufahrt noch die Wasserversorgung oder die Abwasserbeseitigung maßgeblich oder erforderlich

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO und insbesondere der Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2020 08:57 Uhr