Aufwendungs- und Kostenersatz der Freiwilligen Feuerwehr Floß Erlass einer neuen Satzung zum 01.10.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 30.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 30.09.2021 ö beschließend 6
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 22.06.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die interfraktionelle Sitzung vom 15.09.2021, lfd. Nr. 88.
Die aktuell gültige Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehren Floß und Bergnetsreuth vom 01.12.1995, letztmals geändert im Dezember 2012, wurde im Rahmen der regelmäßigen Prüfung kontrolliert. Da sich zwischenzeitlich einige rechtliche Änderungen ergeben haben, hat die Verwaltung eine neue Satzung erarbeitet, welche zum 01.10.2021 in Kraft treten soll. Die Satzung ist Anlage zum Sachverhalt

Beschluss

Es wird beschlossen, die im Entwurf zur Kenntnis genommene „Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehren Floß und Bergnetsreuth“ zu erlassen. Die Satzung tritt am 07. Oktober 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01. Dezember 1995 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2021 11:15 Uhr