Entlassung aus dem Ehrenamt als Mitglied des Marktgemeinderates
Björn Beer
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktrat, 09.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 26.11.2021 hat Björn Beer (AfD) um Niederlegung seines Ehrenamtes als Marktgemeinderat aus persönlichen Gründen gebeten.
Gemäß Art. 19 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) können wählbare Gemeindebürger die Übernahme von Ehrenämtern nur aus wichtigen Gründen ablehnen. Als wichtiger Grund ist es insbesondere anzusehen, wenn der Verpflichtete die Tätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann.
Aufgrund der von Björn Beer geschilderten Begründung liegt ein wichtiger Grund zur Niederlegung des Ehrenamtes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 3 vor.
Gemäß Art. 37 Abs. 2 GLKrWG und Art. 48 GLKrWG sind die nicht gewählten Bewerber Ersatzleute der Gewählten. Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl am 15. März 2020 erhielt Werner Löw im Wahlvorschlag 404 Stimmen und ist somit nächster Nachrücker dieses Wahlvorschlages. Herr Löw hat jedoch mit E-Mail vom 01.12.2021 die Wahl zum Gemeinderatsmitglied aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt. Nächte Nachrückerin ist Frau Erika Löw. Sie wurde schriftlich informiert und hat ihre Zustimmung bereits übermittelt. Die Vereidigung erfolgt in der Januar-Sitzung des Marktrates.
Beschluss
Es wird beschlossen, dem Antrag von Björn Beer gemäß Art. 19 Abs. 2 GO stattzugeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.12.2021 12:41 Uhr