Stellungnahme zum Änderungsantrag Neubau eines Bürogebäudes auf Fl.Nr. 746 u. 749/2, Gemarkung Schönbrunn
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 30.06.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 30.06.2022 | ö | beschließend | 7 |
Sachverhalt
Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Bürogebäudes auf Fl.Nr. 746 u. 749/2 Gemarkung Schönbrunn. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Gewerbegebiet dargestellt. Für das Bauvorhaben liegt kein Bebauungsplan vor. Eine Erschließung des Bauvorhabens ist gegeben. Tekturantrag zur Änderung der Tragkonstruktion und 2. Obergeschoss.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.07.2022 17:10 Uhr