Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag Errichtung eines Laufhofs für Rinder am bestehenden Stallgebäude auf Fl.Nr.1209, Gemarkung Schönbrunn
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 30.06.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 30.06.2022 | ö | beschließend | 9 |
Sachverhalt
Die Antragsteller beantragen die Errichtung eines Laufhofs für Rinder am bestehenden Stallgebäude auf Fl.Nr. 1209 Gemarkung Schönbrunn. Das Bauvorhaben ist im Flächennutzungsplan als Fläche der Landwirtschaft dargestellt. Das Baugrundstück liegt im Außenbereich. Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Die Erschließung des Bauvorhabens ist gesichert.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.07.2022 17:10 Uhr