Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 1150/4, Gemarkung Floß


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 10.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 10.11.2022 ö beschließend 4
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 08.12.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 1150/4, Gemarkung Floß. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Wiesengrund“, hält jedoch die Festsetzungen zu Punkt 1.10 „Zufahrten und Stellplätze“ nicht ein. Die Erschließung ist gesichert.

Der Bauherr beantragt eine Befreiung von Punkt 1.10 „Zufahrten und Stellplätze“ dahingehend, dass die maximale Breite der Zufahrt um 1,62m überschritten werden kann.

Beschluss

Dem Bauantrag einschl. Befreiung wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2022 08:25 Uhr