Entschädigung der ehrenamtlichen Wahlhelfer Landtags- und Bezirkswahl 2023
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 21.09.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 21.09.2023 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Für die Festsetzung der Entschädigung als ehrenamtlicher Wahlhelfer ist gemäß Art. 7 Abs. 3 GLKrWG, Nr. 10 der GLKrWBek ein Gremiumsbeschluss erforderlich. Es wird vorgeschlagen, für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 40,00 € für die Tätigkeit als Wahlhelfer zu gewähren.
Beschluss
Das Erfrischungsgeld für die ehrenamtlichen Wahlhelfer bei der Landtags- und Bezirkswahl 2023 beträgt 40,00 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.09.2023 11:54 Uhr