Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Modulbauweise mit Carport und verkleidetem Seecontainer (Lager)" auf Flur-Nr. 159/3, Gemarkung Gösen
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 21.09.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 21.09.2023 | ö | beschließend | 8 |
Sachverhalt
Durch die neue Planung (Bauantrag vom 25.07.2023) ist die Baugenehmigung vom 14.02.2023 überholt (Az. 27/2022).
Durch die unwesentlichen Änderungen ergeben sich keine Ablehnungsgründe, das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden (s. Beschluss vom 28.07.2022, lfd.Nr. 458: gemeindliches Einvernehmen ebenfalls erteilt.)
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.09.2023 11:54 Uhr