Entlassung aus dem Ehrenamt als Mitglied des Marktgemeinderates Andrea Gollwitzer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 26.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 26.10.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Markträtin Andrea Gollwitzer (CSU) wird wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Mit Schreiben vom 19.09.2023 hat Andrea Gollwitzer (CSU) um Niederlegung ihres Ehrenamtes als Marktgemeinderätin aus persönlichen Gründen gebeten. 
Gemäß Art. 19 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) können wählbare Gemeindebürger die Übernahme von Ehrenämtern nur aus wichtigen Gründen ablehnen. Als wichtiger Grund ist es insbesondere anzusehen, wenn der Verpflichtete die Tätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann.

Aufgrund der von Andrea Gollwitzer geschilderten Begründung liegt ein wichtiger Grund zur Niederlegung des Ehrenamtes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 3 vor.

Gemäß Art. 37 Abs. 2 GLKrWG und Art. 48 GLKrWG sind die nicht gewählten Bewerber Ersatzleute der Gewählten. Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl am 15. März 2020 erhielt Markus Schieder im Wahlvorschlag 544 Stimmen und ist somit nächster Nachrücker dieses Wahlvorschlages. Herr Schieder hat mit Schreiben vom 10.10.2023 die Wahl angenommen und soll in der Sitzung des Marktgemeinderates am 26.10.2023 vereidigt werden. Gleichzeitig wird Frau Gollwitzer aus ihrem Ehrenamt entlassen.

Beschluss

Es wird beschlossen, dem Antrag von Andrea Gollwitzer gemäß Art. 19 Abs. 2 GO stattzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.10.2023 11:45 Uhr