Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Errichtung einer Werbetafel" auf Flur-Nr. 505, Gemarkung Grafenreuth


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss, 10.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.03.2024 ö beschließend 5
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss 10.04.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 13.03.2024 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bauantrag im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann. 
Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist als sonstiges Vorhaben nach §35 Abs. 2 BauGB zu bewerten. Erschließung mit Wasser und Kanal ist nicht erforderlich. Der Flächennutzungsplan weist an dieser Stelle Fläche für die Landwirtschaft aus.
Öffentliche Belange sind nicht berührt.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 
Dem Landratsamt soll per Mail mitgeteilt werden, dass sich nordöstlich die Gedenktafeln befinden, die an die Barracken aus dem zweiten Weltkrieg erinnern. Die Pietät dieser Gedenkstelle soll bei der Genehmigung berücksichtigt werden, evtl. kann die Werbeanlage noch etwas nach Südwesten gerückt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2024 16:44 Uhr