Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Neubau eines Einfamilienhauses" auf Flur-Nr. 775/4, Gemarkung Schönbrunn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 18.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 18.04.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 03.04.2024 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bauantrag im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann. 
Das Vorhaben liegt im Innenbereich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist nach §34 BauGB zu bewerten. Öffentliche Belange sind nicht berührt, die Erschließung ist gesichert.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2024 08:45 Uhr