Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage" auf Flur-Nr. 881/4 und 883, Gemarkung Floß


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 10.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 10.04.2025 ö beschließend 10

Sachverhalt

Mit Email vom 10.03.2025 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der o.g. Bauantrag beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Zehenthof – 4- Änderung“. Durch die geplante Bebauung werden folgende Befreiungen notwendig, die die Bauherren auch beantragt haben:
Befreiung
Vorschrift
Planung
Garagenlänge
8m
8,99m
Stauraum für Gartengeräte direkt hinter Garage angefügt.
- Baugrenze
- Baulinie
- Hausart
B-Plan ist für Reihenhäuser konzipiert mit entsprechenden Baugrenzen bzw. -linien
Durch abweichende der Bebauung (Einzelhäuser) und das Zusammenfassen der Grundstücke kann die Baugrenze nicht mehr eingehalten werden.
Das Vorhaben soll auch als Einzelhaus ausgeführt werden, Baulinien und –grenzen werden überschritten.
Dachüberstand
Traufe 50cm, Giebel 25cm
Garagentraufe 60cm, Giebel 100cm zur Überdachung Holzlege.
Dachneigung
40°
20°

Durch die beantragten Befreiungen werden zwar die Grundzüge der Planung berührt, v.a. im Hinblick auf Baugrenzen, Baulinien und Häuserart. Allerdings würde die Durchführung des Bebauungsplans zu einer nicht beabsichtigten Härte führen. Alleine die Reihenhausbebauung wäre für ein reines Einfamilienhaus unverhältnismäßig und nicht zumutbar. Daher können die Befreiungen erteilt werden.
Das Grundstück ist mit Wasser und Kanal erschlossen, Herstellungsbeiträge wurden bereits von den Vorbesitzern entrichtet.

Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag einschließlich der beantragten Befreiungen wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.04.2025 11:07 Uhr