Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage" auf Flur-Nr. 881/4 und 883, Gemarkung Floß
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktrat, 10.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Email vom 10.03.2025 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der o.g. Bauantrag beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Zehenthof – 4- Änderung“. Durch die geplante Bebauung werden folgende Befreiungen notwendig, die die Bauherren auch beantragt haben:
Befreiung
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Vorschrift
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Planung
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Garagenlänge
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8m
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8,99m
Stauraum für Gartengeräte direkt hinter Garage angefügt.
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- Baugrenze
- Baulinie
- Hausart
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B-Plan ist für Reihenhäuser konzipiert mit entsprechenden Baugrenzen bzw. -linien
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Durch abweichende der Bebauung (Einzelhäuser) und das Zusammenfassen der Grundstücke kann die Baugrenze nicht mehr eingehalten werden.
Das Vorhaben soll auch als Einzelhaus ausgeführt werden, Baulinien und –grenzen werden überschritten.
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Dachüberstand
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Traufe 50cm, Giebel 25cm
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Garagentraufe 60cm, Giebel 100cm zur Überdachung Holzlege.
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Dachneigung
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40°
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20°
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Durch die beantragten Befreiungen werden zwar die Grundzüge der Planung berührt, v.a. im Hinblick auf Baugrenzen, Baulinien und Häuserart. Allerdings würde die Durchführung des Bebauungsplans zu einer nicht beabsichtigten Härte führen. Alleine die Reihenhausbebauung wäre für ein reines Einfamilienhaus unverhältnismäßig und nicht zumutbar. Daher können die Befreiungen erteilt werden.
Das Grundstück ist mit Wasser und Kanal erschlossen, Herstellungsbeiträge wurden bereits von den Vorbesitzern entrichtet.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
Beschluss
Dem Bauantrag einschließlich der beantragten Befreiungen wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.04.2025 11:07 Uhr