Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Neubau eines Einfamilienwohnhauses und einer landwirtschaftlichen Lagerhalle" auf Flur-Nr. 95, Gemarkung Bergnetsreuth
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktrat, 10.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Sebastian Kitta (CSU) betritt um 21:09 Uhr den Sitzungssaal.
Mit Email vom 25.02.2025 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der o.g. Bauantrag beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nach §35 Abs. 1 Nr. 1 privilegiert. Das Wohnhaus dient als Betriebsleiterwohnung. Die Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet innerhalb des Naturparks Nördlicher Oberpfälzer Wald. Die fachliche Prüfung der Genehmigungsfähigkeit obliegt in dieser Hinsicht der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt.
Die Erschließung ist gesichert (Wasser durch bereits bestehende Stallung vorhanden, Abwasserbeseitigung Wohnhaus durch Kleinkläranlage geplant). Belange des Marktes sind nicht berührt.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.04.2025 11:07 Uhr