Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Nutzungsänderung im UG, Lagerräume zu Bügelzimmer, Verlegung Hausmeisterwerkstatt" auf Flur-Nr. 752, Gemarkung Schönbrunn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 10.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 10.04.2025 ö beschließend 12

Sachverhalt

Mit Email vom 10.03.2025 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der o.g. Bauantrag beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.
Das Vorhaben liegt im Innenbereich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
Bei der wiederkehrenden Sonderbaubegehung durch das Landratsamt wurde festgestellt, dass die bestehende Hausmeisterwerkstatt (am südlichen Ende) ein sog. gefangener Raum ist, der keinen 2. Rettungsweg aufweisen kann. Dies ist bau- und arbeitsschutzrechtlich nicht zulässig. Die Umplanung zog daraufhin mehrere Änderungen nach sich, die nun im vorgelegten Antrag dargestellt sind. 
Die bemängelten Punkte wurden mit der eingereichten Planung beseitigt, weitere öffentlich-rechtliche Belange sind nicht berührt.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.04.2025 11:07 Uhr