Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Nutzungsänderung von Wohnraum in Friseurstube" auf Flur-Nr. 377, Gemarkung Floß
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 10.04.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 10.04.2025 | ö | beschließend | 11 |
Sachverhalt
Mit Email vom 10.03.2025 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der o.g. Bauantrag beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.
Das Vorhaben liegt im Innenbereich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
Im Erdgeschoß sollen einige Räume der bisherigen Wohnung in eine Friseurstube umgewandelt werden. Durch diese neue Nutzung ergeben sich keine weiteren öffentlich-rechtlichen Vorschriften, welche eingehalten werden müssen.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.04.2025 11:07 Uhr