Vollzug des Baugesetzbuches Markt Waldthurn: Änderung des Bebauungsplans "Wohngebiet am Hirmersbühl" Behördenbeteiligung gem. §4 Abs. 2 i. V. m. §4a Abs. 3 Satz 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 12.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 12.04.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Markt Waldthurn hat einen Bebauungsplan für das Wohngebiet am Hirmersbühl beschlossen. Mit Bescheid vom 09.02.2018 hat das Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab die Genehmigung aber nur unter der Maßgabe erteilt, dass im Umweltbericht weitere textliche Festsetzungen aufzunehmen sind und danach eine erneute, verkürzte öffentliche Auslegung mit erneuter Behördenbeteiligung stattzufinden hat. Vom Markt Waldthurn wurde den Auflagen im Genehmigungsbescheid Rechnung getragen.

Beschluss

Der Markt Floß erhebt auch in der zweiten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Am Hirmersbühl des Marktes Waldthurn keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.04.2018 07:54 Uhr