Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Neubau von 21 Garagen, 2 Abstellräumen und einem Technikraum auf Fl.Nr. 772/2 Gemarkung Schönbrunn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 12.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 12.04.2018 ö beratend 8

Sachverhalt

Frau Andrea Niekrawietz, Jahnstraße 21, 92696 Flossenbürg, beantragt den Neubau von 21 Garagen, 2 Abstellräumen und einem Technikraum auf der Flurnummer 772/2 Gemarkung Schönbrunn. Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt.

In den Stellungnahmen bzw. in den Diskussionen zu diesem Beratungspunkt wurde festgehalten, dass es sich nicht um einen normalen Bauantrag für das Gremium handelt. Harald Gollwitzer (CSU/FL) hält fest, dass hier eine Parallele zu der Entwicklung im Nachbarort Störnstein gesehen wird. Die entsprechende baurechtliche Würdigung des Landratsamtes in diesem Falle sei abzuwarten. Markus Staschewski (SPD) hält fest, dass der Markt mit einem Aufblühen werbe, aber hier Betonwände entstehen. Oliver Mutterer (FDP/UB) wirft in die Diskussion ein, dass es vielleicht nicht der idealste Ort für die Umsetzung des Bauvorhabens sei, aber akzeptiert werden müsse. Der Technikraum würde seines Wissens für die vorgesehenen Elektrotorantriebe und die Beleuchtung benötigt. Ein Nutzen für derartiger Garagen im Gemeindegebiet ist sicher gegeben.
Heinz Kett (FDP/UB) nimmt Bezug auf die baurechtliche Genehmigung durch das Landratsamt. Das Bauvorhaben ist sicherlich eine alternative Lösung auch für einen Bauplatz.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird nach § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 18.04.2018 07:54 Uhr