Geordnete bauliche Entwicklung im Ortsteil Kalmreuth Beratung über den Erlass einer Satzung nach §35 Abs. 6 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 28.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 28.06.2018 ö beschließend 3
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 09.08.2018 ö beschließend 5
Nicht sichtbar
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss 04.10.2018 beschließend 14
Haupt- und Finanzausschuss (Markt Floß) Haupt- und Finanzausschuss 15.11.2018 beschließend 19
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 29.11.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die bisherigen Beratungen und die interfraktionelle Sitzung am 07.06.2018, lfd. Nr. 493. Am Sitzungstag ist ein Schreiben der Dorfgemeinschaft Kalmreuth, unterzeichnet vom Ortssprecher Schönberger, eingegangen, das der Bürgermeister im Wortlaut verliest. In dem Schreiben wird festgehalten, dass die Dorfgemeinschaft die Möglichkeit einer Satzung nach §35 Abs. 6 BauGB begrüßt. In der Ortsversammlung wurde der Umriss eines möglichen Geltungsbereiches diskutiert und in einem Luftbild (Anlage zum Sachverhalt) eingetragen. Der Vorschlag der Dorfgemeinschaft diente zur Kenntnis und Beratung. Der Bürgermeister hielt fest, dass hier die Fachstellen über diese Ausführung einbezogen und gefragt werden müssen. Deshalb soll nun im Vorfeld vor weiteren Beratungen seitens der Verwaltung ein möglicher Satzungsentwurf erarbeitet und der Geltungsbereich mit dem Landratsamt, Kreisbauamt, noch im Detail abgesprochen werden.

Harald Gollwitzer (CSU/FL) sieht in einer derartigen Satzung die Möglichkeit der „Landflucht“ entgegen zu treten. Positiv sei, dass sich hier die Dorfgemeinschaft mit einbringe. Markus Staschewski (SPD) nimmt Bezug auf die Beratungen vor einigen Jahren bezüglich der Umsetzung eines Bauvorhabens in Kalmreuth. Es solle nicht der Eindruck entstehen, dass hier eine Umsetzung vorangetrieben werde, um einem Mitglied des Gremiums eine Bebauung zu ermöglichen. Heinz Kett (FDP/UB) hielt in seiner Stellungnahme fest, dass nicht nur Kalmreuth alleine gesehen werden müsse. Andere Ortsteile des Flosser Landes werden hierauf Bezug nehmen. Wichtig sei auch, dass die Erschließungspflicht für die Gemeinde durch eine derartige Entscheidung nicht entstehen dürfe.

Der Bürgermeister fasste die Stellungnahmen zusammen und hält im Wortlaut den §35 Abs. 6 des Baugesetzbuches fest, der von „Außenbereich nicht überwiegend landwirtschaftlicher Prägung und von einer Wohnbebauung mit einigem Gewicht spricht. Diese Grundsätze dürften sich außer in Kalmreuth in anderen Ortsteilen des Flosser Landes kaum finden. Dennoch sollte der Satzungsentwurf und der mögliche Geltungsbereich vor weiteren Beratungen mit dem Landratsamt abgesprochen werden.

Beschluss

Mit der aufgezeigten Vorgehensweise besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.07.2018 09:22 Uhr