Bauleitplanung 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Flurnr. 402 (TF), 403 (TF), 406/1 (TF), 411 (TF) Gemarkung Schönbrunn Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 04.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 07.12.2017 ö beschließend 3
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 28.06.2018 ö beschließend 5
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 09.08.2018 ö beschließend 7
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 04.07.2019 ö beschließend 11
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 28.05.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktgemeinderates vom 28.06.2018, lfd. Nr. 962. Mit Antrag vom 13.06.2018 hat Herr Hermann Stahl den Neubau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den Flurnummern 402 (TF), 403 (TF), 406/1 (TF), 411 (TF) Gemarkung Schönbrunn und die damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplanes von einem Gebiet Fläche der Landwirtschaft in eine Sonderfläche gemäß §11 BauNVO mit der Zweckbestimmung von Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Parallelverfahren beantragt. Das Verfahren wurde von den Rembold Landschaftsarchitekten, Nabburg, begleitet. Die Beteiligung gemäß §3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 BauGB wurde vom 21.08.2018 bis 20.09.2018 durchgeführt. Bei den einzelnen Behördenbeteiligungen gab es im Vorfeld etliche Vorgaben, die hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit zu erfüllen waren. Diese Vorgaben haben einen längeren Zeitraum beansprucht. Die Unterlagen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden den Mitgliedern im Gremium im Sachverhalt zur Kenntnis gegeben. Die Ausführungen enthielten auch die entsprechenden Abwägungen und Beschlussempfehlungen. Seitens der Bürgerinnen und Bürger sind zum Verfahren keine Stellungnahmen bzw. Hinweise oder Einwendungen eingegangen.

Beschluss

Die im Zuge der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes Photovoltaikanlage auf den Flurnummern 402 (TF), 403 (TF), 406/1 (TF), 411 (TF) Gemarkung Schönbrunn vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat der Marktrat gemäß §4 Abs. 1 und 2 BauGB behandelt und mit folgendem Ergebnis gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung ist in den Übersichten der Stellungnahmen mit Abwägungen schriftlich festgehalten. Die in der Zusammenstellung genannten Beschlussvorschläge werden zu Beschlüssen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2019 13:01 Uhr