Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan "Sondergebiet Photovoltaikanlage" bei Floß Flur-Nr. 402 (TF), 403 (TF), 406/1 (TF), 411 (TF) Gemarkung Schönbrunn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 04.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 09.08.2018 ö beschließend 8
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 04.07.2019 ö beschließend 12
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 28.05.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.08.2018 den grundsätzlichen Aufstellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung des Marktes in ein Sondergebiet gemäß §11 BauNVO mit Zweckbestimmung Anlage zur Erzeugung von Solarstrom gefasst. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ging einher mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der HESTA Umweltstrom GmbH, Geschäftsführung Hermann Stahl, Weikersmühle 1a. Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen und somit einen Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes zu ermöglichen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und Grünordnungsplan Sondergebiet Photovoltaikanlage Floß wurde vom 21.08.2018 bis 20.09.2018 der Beteiligung der Bevölkerung sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß §3 und 4 Abs. 1 BauGB unterzogen. Seitens der Bevölkerung gingen keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken ein. Seitens der Träger öffentlicher Belange wurden im Vorfeld der Stellungnahmen weitere Details der Planung, insbesondere Untersuchungen des Bodens, gefordert, die einen gewissen Zeitraum der Bearbeitung in Anspruch nahmen. Seitens der HESTA Umweltstrom GmbH wurde nun die Zusammenstellung der kompletten Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange vorgelegt und allen Mitgliedern des Gremiums zum Sachverhalt mit den entsprechenden Stellungnahmen und Abwägungen zu den Hinweisen und Einwänden zugeleitet. S eitens der Bürgerinnen und Bürger sind keine Stellungnahmen bzw. Hinweise oder Einwände eingegangen.

Beschluss

Aufgrund §10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL.IS.3634) beschließt der Markt den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaikanlage“ bei Floß als Satzung. Die Begründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan wird gebilligt. Der vorhabenbezogene Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaikanlage“ bei Floß bedarf gemäß §10 Abs. 2 BauGB keiner Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde und wird mit Bekanntmachung gültig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2019 13:01 Uhr