Bebauungsplanentwurf „Am Bockl-Radweg“
Sondergebiet mit Schwerpunkt Beherbergung und Wohnen der Betriebsleitung
Erneute Auslage von Bebauungsplan
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktrat, 25.07.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktgemeinderates vom 20.09.2018. Mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes sollte im Parallelverfahren ein vorhabenbezogener Bebauungsplan und Grünordnungsplan „Beherbergungsbetrieb mit Wohnen der Betriebsleitung“ auf Teilen der Flurnummer 464, 464/1, 805 und 806 aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss mit der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange wurde in der Sitzung am 20.09.2018 gefasst und der Auslegungsbeschluss erfolgte in der Sitzung am 21.02.2019. Die Beteiligung erfolgte in der Zeit vom 06.03.2019 bis 03.04.2019. Aufgrund der Hinweise, insbesondere Seitens des Landratsamtes, Bau- und Umweltamt, mussten weitere Unterlagen und Genehmigungen im Vorfeld eingeholt werden. Insbesondere war der Immissionsschutz in Bezug auf die Nachbargrundstücke im Fokus der Prüfung, wozu gutachtliche Stellungnahmen eingeholt werden mussten. In einer Besprechung beim Landratsamt, Kreisbauamt und der Sachgebietsleitung im Bauwesen, wurde festgehalten, dass eine Einbeziehung der Raststation in den Bebauungsplan sinnvoll erscheint und deshalb auch eine erneute Auslegung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Träger öffentlicher Belange erfolgen soll. Danach kann eine Abwägung und Beschlussfassung erfolgen.
Beschluss
Zum Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung für das Baugebiet „Am Bockl-Radweg“, Sondergebiet mit Schwerpunkt Beherbergung und Wohnen der Betriebsleitung auf Fl.-Nrn. 806 (TF), 805 (TF), 805/3 (TF) Gemarkung Schönbrunn sowie Fl.Nrn. 462/7, 464 (TF), 465/1 (TF), 466/1 (TF), 464/1, 464/2 Gemarkung Floß erfolgt aufgrund der Änderungen in der Bebauungsplanung eine erneute Auslage. Der Bebauungsplan wird in der Zeit vom 02.08.2019 bis 02.09.2019 öffentlich ausgelegt. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit zu Hinweisen und Einwendungen. Die Träger öffentlicher Belange werden von der Verwaltung auf elektronischem Weg von den Planungsunterlagen in Kenntnis gesetzt und um entsprechende Stellungnahmen angehalten
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.07.2019 07:47 Uhr