14. Änderung des Flächennutzungsplanes Sondergebiet mit Schwerpunkt zur Beherbergung und Wohnen der Betriebsleitung auf den Fl.-Nrn. 806 (TF), 805 (TF), 805/3 (TF) Gemarkung Schönbrunn sowie Fl.Nrn. 462/7, 464 (TF), 465/1 (TF), 466/1 (TF), 464/1, 464/2 Gemarkung Floß Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 25.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bezug genommen auf den Sachverhalt zu TOP 6.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorgestellten Form auf den Flur-Nr. 806 (TF), 805 (TF), 805/3, Gemarkung Schönbrunn sowie Flur-Nr. 462/7, 464 (TF), 465/1 (TF), 466/1 (TF), 464/1, 464/2, Gemarkung Floß von „Flächen für die Landwirtschaft“ hin zu einem „Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO“ mit der Zweckbestimmung „Schwerpunkt zur Beherbergung und Wohnen einer Betriebsleitung“ mit einer Gesamtfläche von ca. 0,9 ha zur Kenntnis und stimmt der Änderung des aktuell rechtkräftigen Flächennutzungsplanes nach BauGB § 2 Abs. 1 zu.
Die Verwaltung des Marktes Floß wird mit Einleitung der weiteren Verfahrensschritte beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.07.2019 07:47 Uhr