Bauleitplanung BPlan Bebauungsplan "Am Bockl-Radweg" mit integrierter Grünordnung a) Abwägung eingegangener Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Bürgerinnen / Bürger b) Satzungserlass


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 17.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 23.01.2020 ö beschließend 7
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 28.05.2020 ö beschließend 4
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 17.09.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktgemeinderates am 28.05.2020, lfd. Nr. 19.
Für den Entwurf zum Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „Am Bockl-Radweg“ erfolgte in der gebilligten Fassung vom 28.05.2020 die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.07.2020 bis einschließlich 24.08.2020.
Zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger hat die erneute Abwägung zu erfolgen. Hierzu hat Landschaftsarchitekt Matthias Rembold, Nabburg eine Aufstellung (Anlage zum Sachverhalt) gefertigt, die sein Stellvertreter, Herr Klaus-Peter Fels, von der Firma RF Ingenieurberatung, Nabburg in der Sitzung vorträgt und erläutert.

Beschluss 1

Die im Zuge der förmlichen Beteiligung zum Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „Am Bockl-Radweg“ vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Marktgemeinderat geprüft und mit einstimmigem Ergebnis gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Den in der angehängten Übersicht vorgeschlagenen Abwägungen und Beschlussempfehlungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl I S. 3634), beschließt der Markt den Bebauungsplan für das Baugebiet „Am Bockl-Radweg“ in der Fassung vom 28.05.2020 und der Abwägung vom 17.09.2020 als Satzung.

Der Bebauungsplan „Am Bockl-Radweg“ bedarf gem. § 10 Abs. 2 BauGB keiner Genehmigung oder Anzeige bei der höheren Verwaltungsbehörde und wird mit der Bekanntmachung gültig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2020 08:57 Uhr