Öffentlich-rechtlicher Schulvertrag nach Art. 8 Abs. 2 BaySCHFG Abschluss des neuen Schulvertrages Floß-Flossenbürg
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 21.07.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Nicht sichtbar | |||||
Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 05.03.2020 | ö | beschließend | 7 |
Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 21.07.2021 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktrates am 05.03.2020, lfd. Nr. 1336.
Die Gemeinde Flossenbürg hatte die Kündigung des öffentlich-rechtlichen Schulvertrags nach Art. 8 Abs. 2 BaySCHFG vorgelegt. Die Kündigung wurde seitens des Marktrates angenommen. Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle einen neuen Vertragsentwurf erarbeitet und der Nachbargemeinde übermittelt. Der Vertrag soll zum Beschluss erhoben werden soll.
Beschluss
Der angefügte Vertragsentwurf des Öffentlich-Rechtlichen Schulvertrags nach Art. 8 Abs. 3 BaySchFG zwischen der Gemeinde Flossenbürg und dem Markt Floß wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.07.2021 11:04 Uhr