Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf Flur-Nr. 1150/18, Gemarkung Floß


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 19.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 19.05.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 28.04.2022 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.

Das Grundstück Fl.Nr. 1150/18 Gemarkung Floß ist im Flächennutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet dargestellt. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Wiesengrund“, hält jedoch die Festsetzungen zu Seitenverhältnis des Baukörpers, Wandhöhe und Giebelbreite der Dachgaube nicht ein:
Seitenverhältnis 10,70m zu 9,65m (=1.11) statt 5:4 (=1,25)
Wandhöhe 6,61m statt 4,30m
Giebelbreite 4,30m statt 1/3 der Gebäudelänge (=3,56m)

Die Erschließung des Bauvorhabens ist gesichert, die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Bauantrag einschließlich den beantragten Befreiungen wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.05.2022 11:31 Uhr