Gemeindliche Stellungnahme Antrag auf Vorbescheid Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelcarport auf Flur-Nr. 307, Gemarkung Gösen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 19.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 19.05.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 04.05.2022 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.

Das Grundstück Fl.Nr. 307 Gemarkung Gösen ist im Flächennutzungsplan als Fläche der Landwirtschaft dargestellt. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Die Bauherrenschaft beantragt die Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit. Das Vorhaben ist gem. § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich zu bewerten, eine Privilegierung liegt nicht vor. Das Grundstück liegt nicht in Schutzgebieten (Naturschutz, Wasserrecht etc.), eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt nicht vor. Die Erschließung des Bauvorhabens ist nicht gesichert, dies ist jedoch erst im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.05.2022 11:31 Uhr