Parkplatzsituation Bahnhofstraße, Änderung der Parkverbote und zeitliche Beschränkung der Parkdauer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 25.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt

Aufgrund mehrerer Eingaben von Bürgern und Anwohnern wurde die Parksituation in der Bahnhofstraße überprüft. Der Ist-Zustand kann der Anlage entnommen werden.

Folgende Punkte geben Anlass, die Parkflächen anzupassen:

  • Spedition Sommer
    Herr Sommer hat bei der Bauverwaltung vorgesprochen. Er möchte, dass das absolute Halteverbot aufgehoben wird und an dieser Stelle Parkplätze errichtet werden. Das Parkverbot wurde ursprünglich erlassen, damit die Speditionsfahrzeuge auch in Richtung Norden abfahren können. Dies werde jedoch seit geraumer Zeit nicht mehr genutzt, An- und Abfahrt erfolgen nur noch über die Umgehungsstraße Von der Änderung des Halteverbots in Parkflächen würde die Spedition auch deshalb profitieren, weil dann Parkplätze für die Beschäftigten zur Verfügung stehen würden.

  • Medifit, Herr Faltermeier
    Herr Faltermeier bemängelt, dass die Beschäftigten des Seniorenheims in der Bahnhofstraße parken würden und nicht auf dem eigens dafür geschaffenen Parkplatz beim Volleyballfeld. Durch seinen geplanten Abbruch mit Neubau entstehen zwar an der Südseite der Bahnhofstraße 8 weitere Parkplätze, allerdings sei er auch auf die Parklätze gegenüber angewiesen um seine Kunden ausreichend unterzubringen.
    Er möchte deshalb die gegenüberliegenden Parkplätze stundenweise begrenzen.

  • Seniorenheim „ Am Reiserwinkel“
    Eine stundenweise Begrenzung der Parkflächen würde dem Betrieb des Seniorenheims nicht im Weg stehen. Die Beschäftigten haben die bereits erwähnte Parkmöglichkeit beim Volleyballplatz. Für Besucherinnen und Besucher dürfte die geplante Parkzeit von 2h mehr als genügen.

Die Bauverwaltung führte am 09.07.2024 eine Verkehrsschau mit der PI Neustadt, Frau PHMin Wettinger durch. Dabei wurde der neue Vorschlag für die zukünftige Parkregelung diskutiert (siehe Anlage). Laut Frau Wettinger steht dem Vorhaben nichts entgegen.

Die Bahnhofstraße ist eine Gemeindestraße ohne erhebliches Verkehrsaufkommen. Die neue Parkregelung kann im Wege einer verkehrsrechtlichen Anordnung von der Gemeinde selbst erlassen werden. Weitere Genehmigungen oder Beteiligungen anderer Behörden sind nicht vorgeschrieben.

Beschluss

Mit dem Vorgehen besteht Einverständnis. Die Bauverwaltung wird beauftragt, die verkehrsrechtliche Anordnung entsprechend zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2024 10:14 Uhr