Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Neubau einer Lager- und Unterstellhalle" auf Flur-Nr. 196, Gemarkung Gösen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 25.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 12.07.2024 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bauantrag im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann. 
Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nach §35 Abs. 2 BauGB zu bewerten (keine Privilegierung). Die Halle wird als Lagerfläche für Produktionsmaterialien und zur Unterstellung der Firmenfahrzeuge verwendet. Das Vorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet, der Flächennutzungsplan weist Fläche für die Landwirtschaft aus.
Öffentliche Belange sind nicht beeinträchtigt, die Erschließung ist gesichert.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2024 10:14 Uhr