Bebauungsplanentwurf „Am Bock-Radweg“
Auslegungsbeschluss und Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktrat, 21.02.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.11.2018, lfd. Nr. 94. Mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 20.09.2018, lfd. Nr. 1016 wurde die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes auf Teilflächen der Flurnummer 464/1, 464/2 Gemarkung Floß und der Flurnummern 805/2, 805/3 und 806 Gemarkung Schönbrunn grundsätzlich beschlossen. Von Bautechniker Klaus Winkler wurden nun die erforderlichen planerischen Unterlagen in Form der Übersichtsplanung, der Bebauungsplanung mit integrierter Grünordnung für das Baugebiet am Bockl-Radweg, Sondergebiet mit Schwerpunkt Beherbergung und wohnen der Betriebsleitung vorgelegt. Die Unterlagen enthalten die bauliche Nutzung sowie die entsprechenden Gutachten, insbesondere den Umweltbericht. Der Bebauungsplan „Am Bockl-Radweg“ kann somit zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange ausgelegt werden.
Beschluss
Der Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung für das Baugebiet „Am Bockl-Radweg“, Sondergebiet mit Schwerpunkt Beherbergung und Wohnen der Betriebsleitung auf Teilflächen der Flurnummer 464/1, 464/2 Gemarkung Floß und der Flurnummern 805/2, 805/3 und 806 Gemarkung Schönbrunn wird in der Zeit vom 04.03.2019 bis 01.04.2019 öffentlich ausgelegt. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit zu Hinweisen und Einwendungen. Die Träger öffentlicher Belange werden von der Verwaltung auf elektronischem Weg von den Planungsunterlagen in Kenntnis gesetzt und um entsprechende Stellungnah
men angehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.02.2019 08:12 Uhr