Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf die Fl.Nr. 68 Gemarkung Grafenreuth
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 25.04.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 25.04.2019 | ö | beschließend | 14 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche der Landwirtschaft dargestellt. Der Ortsteil Höfen bzw. Grafenreuth sieht im Flächennutzungsplan als Einzelgehöfte dargestellt. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Ob eine Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegt, ist im Verfahren zu prüfen. Seitens der beteiligten Nachbarn bestehen gegen das Vorhaben keine Einwände.
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.04.2019 08:10 Uhr