Interkommunale Zusammenarbeit
Bestellung eines gemeinsamen Informationssicherheitsbeauftragten und eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktrat, 04.07.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die bisherigen Beratungen, letztmals in der interfraktionellen Sitzung vom 16.08.2018, lfd. Nr. 522. Nachdem es eine neue Förderrichtlinie für die interkommunale Zusammenarbeit gibt, in der unter Nr. 2.2 Buchst. A als Aufgabenbereich ausdrücklich auch der Datenschutz und die Informationssicherheit genannt sind, hat das Landratsamt einen Förderantrag bei der Regierung der Oberpfalz eingereicht.
Zwischenzeitlich wurde auch ein Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragter durch das Landratsamt eingestellt, der voraussichtlich im Oktober 2019 seine Arbeit beginnt. Durch die Förderung kämen nun voraussichtlich Kosten von ca. 0,14 € pro Einwohner in den ersten beiden Jahren auf den Markt zu. Ohne Förderung – also nach den ersten beiden Jahren - wären es ca. 0,91 € Eigenanteil. Die Kalkulation der Ausgaben beruht auf den Einwohnerzahlen Stand 30.6.2018 (67.106) und den jährlichen Personaldurchschnittskosten für einen Beamten der Besoldungsgruppe A 11 (siehe Gemeindekasse 3/2018, Randnr. 29).
Beschluss
Der Markt stimmt dem Abschluss einer Zweckvereinbarung über die Einstellung und gemeinsame Wahrnehmung der Aufgaben eines Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragten für den Landkreis und die Gemeinden zum Preis von 0,14 €/Einwohner im Jahr für die ersten beiden Jahre (mit Förderung) und zum voraussichtlichen Preis von 0,91 €/Einwohner im Jahr in den darauffolgenden Jahren zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.07.2019 13:01 Uhr