Interkommunale Zusammenarbeit Bestellung eines gemeinsamen Informationssicherheitsbeauftragten und eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 09.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 09.08.2018 ö beschließend 13
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 04.07.2019 ö beschließend 8
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 12.12.2019 ö beschließend 1
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 23.07.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Kommunen des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab können alleine nicht die neue Datenschutzgrundverordnung umsetzen bzw. nur mit einem erheblichen Personal- und Kostenaufwand. Deswegen soll seitens des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab ein Datenschutzbeauftragter, sowie ein Informationssicherheitsbeauftragter eingestellt werden. Die dafür anfallenden Kosten sollen wie beispielsweise bei der EDV-Betreuung in einem Umlageschlüssel an die teilnehmenden Kommunen gemäß Einwohnerzahlen umgelegt werden. Es wird derzeit mit ca. 0,57 € pro Einwohner für den Datenschutzbeauftragten gerechnet, sowie beim Informationssicherheitsbeauftragten mit ca. 1,03 € pro Einwohner.
Das Angebot des Landkreises für die Unterstützung im Bereich des Datenschutz- bzw. Informationssicherheitsbeauftragten gilt nur für die Stadt-/bzw. Gemeindeverwaltungen, nicht für Schul- und Zweckverbände oder Schulen und sonstige Einrichtungen der Gemeinden. Die Aufgaben des Informationssicherheitsbeauftragten können auch nicht im Rahmen der Betreuung des Behördennetzes durch Herrn Giehl mit erledigt werden.
Die Kosten für den Markt würden sich auf ca. 5.600,00 € jährlich belaufen. Eine Förderung gibt es in diesen Fällen leider nicht.

Beschluss

Mit der aufgezeigten Vorgehensweise besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.08.2018 09:25 Uhr