Flächennutzungsplan- Änderung „Ellenbach“
Markt Floss, Gemarkung Schlattein
a) Behandlung mit Abwägung der Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Flächennutzungsplan- Änderung „Ellenbach“
(in der Fassung vom Mai 2022)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktrat, 19.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktgemeinderates am 30.09.2021, lfd. Nr. 282.
Für den Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 22.11.2021 bis einschließlich 23.12.2021.
Zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger hat die erneute Abwägung zu erfolgen. Hierzu hat Landschaftsarchitekt Matthias Rembold, Nabburg eine Aufstellung (Anlage zum Sachverhalt) gefertigt, die sein Stellvertreter, Herr Klaus-Peter Fels, von der Firma RF Ingenieurberatung, Nabburg in der Sitzung vorträgt und erläutert. Es gingen insgesamt 7 Stellungnahmen ein (7 Träger öff. Belange, 0 Öffentlichkeit), wobei 4 ohne Einwendungen waren und für 3 Stellungnahmen Anregungen und Hinweise enthalten waren.
Beschluss 1
a)
Die im Zuge der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Gewerbegebietes Ellenbach auf den Flurnummern 734/1 sowie 698, Gemarkung
Schlattein vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat der Marktrat gemäß § 4 Abs. 1 behandelt und mit folgendem Ergebnis gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung ist in den Übersichten der Stellungnahmen mit Abwägungen schriftlich festgehalten. Die in der Zusammenstellung genannten Beschlussvorschläge werden zu Beschlüssen erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 2
b)
Die in der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Marktrat des Marktes Floß in der Sitzung am 19.05.2022 beschlussfähig behandelt. In gleicher Sitzung wird der Entwurf 16. Flächennutzungsplanänderung „Ellenbach“ in der Fassung vom Mai 2022, unter Berücksichtigung der vom Marktrat beschlossenen Änderungen und Ergänzungen, gebilligt.
Für den Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt in der gebilligten Fassung vom Mai 2022 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit zu Hinweisen und Einwendungen. Die Träger öffentlicher Belange werden von der Verwaltung auf elektronischem Weg von den Planungsunterlagen in Kenntnis gesetzt und um entsprechende Stellungnahmen angehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.05.2022 11:31 Uhr