Flächennutzungsplan- Änderung „Ellenbach“ Markt Floss, Gemarkung Schlattein a) Behandlung mit Abwägung der Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB b) Billigungs des Planentwurfs in der Fassung vom 10.11.2022 (unter Maßgabe der am 10.11.2022 beschlossenen Änderungen und Ergänzungen) c) Feststellungsbeschluss zur Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 16 „Gewerbegebiet Ellenbach“ (in der Fassung vom 10.11.2022)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 10.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 19.05.2022 ö beschließend 1
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 10.11.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die bisherigen Beratungen, letztmals in der Sitzung des Marktrates am 19.05.2022, lfd. Nr. 408 und 409.
Für den Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte eine erneute Auslage und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise hat Herr Klaus-Peter Fels, von der Firma Ingenieurberatung Weiden UG, Weiden, geprüft und ausgewertet. In der Sitzung des Marktrates soll die erneute Abwägung und der Feststellungsbeschluss erfolgen.

Beschluss 1

Die im Zuge der förmlichen Beteiligung zum Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Marktgemeinderat geprüft und mit einstimmigem Ergebnis gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Den in der angehängten Übersicht vorgeschlagenen Abwägungen und Beschlussempfehlungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, ausgearbeitet von der Ingenieurberatung Weiden UG, Weiden (Planfassung vom 10.11.2022) wird hiermit verbindlich festgesetzt. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes beim Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab zur Genehmigung einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2022 08:25 Uhr