Stellungnahme zum Änderungsantrag Neubau eines Bürogebäudes auf Fl.Nr. 746 u. 749/2, Gemarkung Schönbrunn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 30.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 30.06.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Bürogebäudes auf Fl.Nr. 746 u. 749/2 Gemarkung Schönbrunn. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Gewerbegebiet dargestellt. Für das Bauvorhaben liegt kein Bebauungsplan vor. Eine Erschließung des Bauvorhabens ist gegeben. Tekturantrag zur Änderung der Tragkonstruktion und 2. Obergeschoss.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.07.2022 17:10 Uhr