Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Neubau einer Lagerhalle mit Büro > Tektur zu Neubau eines Bürogebäudes" auf Fl.Nr. 220/1 Gmkg. Kalmreuth
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktrat, 20.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das durch das Bauamt des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab genehmigte Bauvorhaben „Neubau einer Lagerhalle mit Büro“ Fl.Nr.: 220/1 Gmkg. Kalmreuth wurde in Teilbereichen abweichend von der Baugenehmigung ausgeführt:
- Die Raumaufteilung im OG wurde abweichend ausgeführt, was u.a. Einfluss auf die Rettungswege hat.
Das EG soll abweichend nicht als Lager, sondern ebenfalls als Büroflächen genutzt werden. Die Raumaufteilung ist in den Tekturplänen entsprechend eingezeichnet.
Die Lage und Größe der Fenster- und Außentüröffnungen haben sich in allen Fassaden geändert.
Durch die zusätzlichen Büroflächen besteht ein Mehrbedarf an PKW-Stellplätzen. Gegenüber den bisher erforderlichen 4 PKW-Stellplätzen ergibt sich nun ein Bedarf von 7. Ein neuer Stellplatznachweis befindet sich in den Antragsunterlagen, die Stellplätze sind im freiflächenplan gezeichnet.
Unverändert bleiben die Gebäudekubatur, sowie die Außenabmessungen. Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Der Tekturplanung wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2023 09:17 Uhr