Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Tektur: Erweiterung der Obergeschosswohnung durch Ausbau des Dachgeschosses" auf Flur-Nr. 87, Gemarkung Floß
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktrat, 21.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Bauausführung des o.g. Bauvorhabens wurde durch die untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts Neustadt a.d. Waldnaab mit Bescheid vom 02.03.2023 eingestellt, da sie nicht der genehmigten Planung vom 22.03.2022 entsprach (Gauben auf der Südwest-Seite zu groß).
Die nun eingereichte Tekturplanung stellt die tatsächliche Größe der Gauben dar. Ob eine nachträgliche Genehmigung möglich ist, muss das Landratsamt im Einvernehmen mit dem bayer. Landesamt für Denkmalpflege klären. Die Streitpunkte betreffen bauordnungsrechtliche Vorschriften, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegen bzw. nicht vom gemeindlichen Einvernehmen erfasst werden.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB steht dem nicht entgegen, das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
(Die Gemeinde könnte nur dann einschreiten, wenn nicht einzelne Gauben errichtet werden, sondern ein „neues“ Vollgeschoß entstehen würde, z.B. mit Anhebung des Kniestocks oder einer großen durchgehenden Gaube. Dann wäre das Maß der baulichen Nutzung aus dem §34 BauGB überschritten.)
Beschluss
Der Tekturplanung wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.09.2023 11:54 Uhr